Kundeninformationen
Wenzinger & Tschan Finanz AG
Der Inhalt dieser Kundeninformation kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuelle Version kann jederzeit unter https://wt-finanz.ch/kundeninformationen/ abgerufen werden.
Die Wenzinger & Tschan Finanz AG Vermögensverwaltung (nachfolgend WTFAG) ist eine Aktiengesellschaft errichtet nach schweizerischem Recht, mit Sitz in Affoltern am Albis und Domizil an der Poststrasse 2, Postfach 617, 8910 Affoltern am Albis, sowie in Pfäffikon SZ an der Rösslimatte 8, 8808 Pfäffikon SZ. Die WTFAG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung und Execution-only und ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) bewilligt.
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die WTFAG unterliegt der Aufsicht der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannten Aufsichtsorganisation «AOOS». Die AOOS überwacht und kontrolliert die WTFAG unter anderem hinsichtlich der Einhaltung der Verhaltensregeln gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).
Beschwerden diesbezüglich über die WTFAG können an die AOOS bzw. an die Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD), Bleicherweg 10, 8002 Zürich gerichtet werden.
Das FIDLEG kennt 3 verschiedene Kundensegmente (Privatkunden / Professionelle Kunden / Institutionelle Kunden). Sämtliche Kunden der Wenzinger & Tschan Finanz AG gelten als Privatkunden. Vermögende Privatkunden können schriftlich von einer Opting out Klausel Gebrauch machen und sich als professionelle Kunden einstufen lassen.
Bei Vermögensverwaltungsdienstleistungen verwaltet die WTFAG – vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen – gestützt auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht – Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind. Sie schliesst mit ihren Kunden einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse der WTFAG sowie die Rechte des Kunden regelt. Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst ausschliesslich fremde Finanzinstrumente.
Bei Execution-only-Dienstleistungen übermittelt die WTFAG Kundenaufträge ohne jegliche Beratungs- oder Verwaltungstätigkeit. Bei Execution-only-Dienstleistungen werden Aufträge ausschliesslich durch den Kunden veranlasst und durch den Vermögensverwalter übermittelt. Der Vermögensverwalter prüft nicht, inwiefern die fraglichen Transaktionen den Kenntnissen und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden (Eignung) entsprechen. Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot richtet sich nach jenem der vom Kunden gewählten Depotbank.
Die WTFAG ist ausschliesslich in der Schweiz zur Erbringung von Vermögensverwaltung bzw. Execution-only-Dienstleistungen zugelassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und der WTFAG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die WTFAG geht davon aus, dass dies dem Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung bewusst ist.
Die WTFAG erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung und Execution-only unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen. Die WTFAG empfiehlt den Kunden auf Anfrage für die Hinterlegung der Vermögenswerte Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Dabei werden auch der Umfang des Kundenvermögens und seine Relation zum Gesamtvolumen der von der WTFAG verwalteten Vermögen berücksichtigt.
Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben. Diese umfassen namentlich das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren, wobei dieses Risiko ja nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann. Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich.
Als Klumpenrisiko oder Konzentrationsrisiko wird sodann das Risiko der Abhängigkeit eines Portfolios von bestimmten Titeln, Emittenten, etc. bezeichnet, wenn diese einen grossen Teil des Portfolios ausmachen. In Zeiten eines Marktabschwungs können solche Portfolios umfangreichere Verluste als diversifiziertere Portfolios erleiden. Die WTFAG adressiert im Rahmen der Vermögensverwaltung diese Risiken durch Überwachung folgender Schwellenwerte:
- 10% des Portfolios bei Einzeltiteln¹
- 20% des Portfolios bei Produkten von einzelnen Emittenten²
Bei der Überprüfung der Einhaltung der Schwellenwerte darf sich WTFAG auf die Informationen abstützen, wie sie von der/den Depotbank/en der betreffenden Kundenbeziehung aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.
Ausgenommen von diesen Schwellenwerten sind Konzentrationen aufgrund von kollektiven Kapitalanlagen, die regulatorischen Risikoverteilungsvorschriften unterstehen.
Neben den festgelegten Schwellenwerten für Klumpenrisiken können auch Konzentrationen in anderen Bereichen, namentlich Ländern und Währungen vorkommen. Diese sind in ihrem Umfang massgeblich von der individuell gewählten Anlagestrategie des Kunden abhängig und werden entsprechend berücksichtigt.
Der Kunde ist sich der potenziellen Auswirkungen von Klumpenrisiken bewusst und akzeptiert, dass trotz aller Bemühungen zur Diversifikation keine vollständige Risikovermeidung möglich ist und der Vermögensverwalter auch aus strategischen oder taktischen Gründen Klumpenrisiken eingehen kann. Sollte der Kunde spezifische Präferenzen oder Einschränkungen hinsichtlich der Diversifikation haben, ist es notwendig, diese dem Vermögensverwalter mitzuteilen.
Die WTFAG klärt den Kunden unaufgefordert über die mit den zu erbringenden Dienstleistungen generell verbundenen Risiken auf, die über die üblichen, mit dem Kauf, Verkauf und Halten von Effekten (Wertschriften) verbundenen Risiken hinausgehen („besondere Risiken“). Wünscht der Kunde auch über die nicht besonderen Risiken aus der Tätigkeit der WTFAG aufgeklärt zu werden, muss er dies ausdrücklich verlangen. Die Risikoaufklärung erfolgt sowohl durch die Abgabe von Merkblättern und Broschüren als auch in mündlicher Form.
Wünscht der Kunde individuell über die Risiken aufgeklärt zu werden, die mit den von der WTFAG für ihn zu erbringenden Dienstleistungen verbunden sind, kann er dies ebenfalls jederzeit verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die in den abgegebenen Merkblättern oder Broschüren dargestellten Risiken nicht versteht.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung will die WTFAG ihren Kunden nur Leistungen anbieten, die deren Vermögenssituation, ihrer Risikofähigkeit sowie ihrer Risikobereitschaft angepasst sind. Dies setzt voraus, dass die Vermögenssituation der Kunden sowie deren finanziellen Kenntnisse und Erfahrungen bekannt sind. Macht ein Kunde keine, unvollständige oder falsche Angaben dazu, so kann die WTFAG nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Strategien und individuellen Anlagen den Gesamtverhältnissen eines Kunden angemessen sind. Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen, insbesondere hinsichtlich einseitiger Anlagen, unangemessenem Gesamtmix von Investitionen etc. Diese Risiken sind für die WTFAG mangels entsprechender Information nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar.
Die Honorierung der WTFAG für ihre Leistungen besteht grundsätzlich aus dem von ihren Kunden bezahlten Verwaltungshonorar bzw. dem für die Execution-only-Dienstleistungen bezahlten Honorar. Die WTFAG ist bemüht, ihren Kunden ein gutes Kosten/Leistungsverhältnis zu bieten. Dabei orientiert sie sich an den Gesamtkosten für den Kunden. Die WTFAG bemüht sich, die Dienstleistungen von Banken, Fondsgesellschaften und Emittenten für ihre Kunden zu möglichst günstigen Konditionen zu vermitteln. Da in praktisch allen Finanzdienstleistungen und –produkten – unabhängig von deren Qualität – Vermarktungskosten im Preis enthalten sind, versuchen wir, einen Teil dieser Vermarktungskosten zu erhalten.
Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit kann die WTFAG folgende Leistungen von dritter Seite erhalten:
Die WTFAG hat in Rahmenvereinbarungen mit den Depotbanken oder Fondgesellschaften Bestandespflegekommissionen (z.B.Trailer Fees) vereinbart. Damit erhält die WTFAG einen Teil des von der Fondsgesellschaft dem Fondsvermögen belasteten Verwaltungshonorars. Diese Abgeltungen können zwischen 0,10 % und 0,35 % p.a. des für den Kunden in einen bestimmten Anlagefonds angelegten Vermögens betragen und sind abhängig von der gesamten Bestandeshöhe der Investitionen der Kunden der WTFAG in den jeweiligen Fonds. Die WTFAG ist dabei immer bedacht, das für den Kunden interessanteste Produkt in Übereinstimmung mit der gewählten Anlagestrategie zu wählen.
Die WTFAG hat mit mehreren Depotbanken Vereinbarungen unterzeichnet, wonach Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag bzw. mit Rabatt für ihre Kunden erworben werden können. Werden dennoch Ausgabeaufschläge erhoben, so bemüht sich die WTFAG darum, diese ausgekehrt zu erhalten; d.h. eine Preisreduktion zu erwirken.
Beim Erwerb von strukturierten Produkten kann die WTFAG eine Abgeltung von bis zu 1.50 % p.a. erhalten. Die effektive Höhe der Abgeltung ist in der Regel von der Höhe des platzierten Volumens abhängig.
Bei Börsentransaktionen kann die WTFAG eine Abgeltung von bis zu 0,50 % erhalten. Depotgebühren werden mit max. 0,30 % abgegolten. Neugelder (Finder’s fee) können mit bis zu 0,25 % entschädigt werden.
Mit diesen Zahlungen werden einerseits die Dienstleistungen der WTFAG gegenüber den Banken, Fondsgesellschaften und Emittenten, insbesondere im regulatorischen Bereich, abgegolten. Andererseits wird damit auch die Vertriebsleistung der WTFAG abgegolten. Eine Ausscheidung dieser Bereiche erfolgt nicht. Bei Vermögensverwaltungsdienstleistungen bewegt sich der Rahmen dieser Abgeltungen in der Grössenordnung zwischen 0% und 1 % des verwalteten Vermögens pro Jahr.
Der mit dem Kunden abgeschlossene Vermögensverwaltungsvertrag bzw. Execution-only-Vertrag bestimmt, inwieweit die WTFAG Zuwendungen von dritter Seite dem Kunden weiterleitet. Eine Weiterleitung erfolgt nach Wahl der WTFAG durch Gutschrift auf dem verwalteten Konto, direkter Verrechnung durch die Bank oder durch Gewährung einer Preisreduktion der entsprechenden Anlageprodukten.
Die WTFAG verwendet diese Erträge zur Deckung betrieblicher Kosten, welche der Verbesserung der Dienstleistungsqualität dienen (z.B. technische Informationssysteme, Finanzanalyse und Selektion von Finanzinstrumenten, Ausbildung der Mitarbeitenden). Die Entlöhnung der Mitarbeiter steht nicht in direkter Abhängigkeit von den Zuwendungen von dritter Seite.
Die Kunden der WTFAG können jederzeit die Offenlegung erhaltener Zahlungen von Banken, Fondsgesellschaften und Emittenten verlangen. Die WTFAG kann von Depotbanken auch nicht monetäre Vorteile erhalten. Dazu gehören der unentgeltliche Zugang zu Finanzinformationssystemen und Finanzanalysen. Diese nicht monetären Vorteile dienen der Verbesserung der Dienstleistungsqualität. Der Zugang zu gleichen Vorteilen verschiedener Anbieter und damit zu mehreren Quellen vergleichbarer Leistungen hindert die WTFAG nicht im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln.
In der Vermögensverwaltung und im Bereich Execution-only lassen sich Interessenskonflikte nicht immer vollständig vermeiden. Die Interessen der Kunden und die Interessen der WTFAG können Konflikte beinhalten.
Damit eine Benachteiligung der Kunden ausgeschlossen werden kann, trifft die WTFAG seiner Grösse und Struktur angemessene organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, insbesondere durch Funktionstrennungen, interne Informationssperren und andere Massnahmen, namentlich bei der Salärgestaltung von mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen im Anstellungsverhältnis.
Die WTFAG behält sich das Recht vor, wesentliche betriebliche Aufgaben an Dritte auszulagern. Diese können sein: die Wahrnehmung von Compliance-Aufgaben, namentlich im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, das Führen von externen Kundendatenbanken und Informationssystemen oder die Auslagerung der Finanzanalyse. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und kann im Bedarfsfall erweitert und ergänzt werden, sofern sie im Interesse der Kunden und der WTFAG sind. Die Erbringer dieser Dienstleistungen sind durch schriftliche Verträge mit der WTFAG verbunden. Sie garantieren eine hohe Qualität der zu erbringenden Leistungen und Verschwiegenheit.
Die WTFAG ist als unabhängiger Vermögensverwalter ein Finanzintermediär im Sinne von Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG. Im Falle eines mit der WTFAG auf Dauer abgeschlossenen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrags gelten alle Kunden von WTFAG gemäss Art. 10 Abs. 3ter KAG von Gesetzes wegen als sogenannte qualifizierte Anleger.
In der Folge können durch die Verwaltungstätigkeit und die Umsetzung des Vermögensverwaltungsauftrages durch die WTFAG auch Produkte erworben werden, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern zugänglich sind. Mit schriftlicher Erklärung kann der Kunde gegenüber der WTFAG erklären, dass er nicht als sogenannter qualifizierter Anleger gelten will und somit die Verwaltungstätigkeit der WTFAG insbesondere bei der Wahl der Anlageinstrumente und –produkte einschränken. WTFAG rät ihren Kunden, nicht von der sogenannten „opting-out“ Klausel Gebrauch zu machen, da dies zu Einschränkungen bei der Möglichkeit der Risikodiversifikation, der Umsetzung der Anlagerichtlinien und zu höheren Gesamtkosten führen kann.
Selbständige Anlageberatung mit Bezug auf einzelne Finanzinstrumente gehört nicht zum Geschäftsplan der WTFAG.
Dem Kunden wird empfohlen, der WTFAG für den Fall eines eintretenden Kontaktverlusts, eine oder mehrere Kontaktpersonen anzugeben, um den Kontakt zum Kunden oder seinen Erben herstellen zu können.
Hinweise zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung, welche unter https://wt-finanz.ch/datenschutz/ eingesehen werden kann.
¹
Ebenfalls den Einzeltiteln zuzurechnen sind Investitionen in einzelne Commodities (z.B. Gold) oder Direktinvestitionen in Immobilien, auch wenn sie über verschiedene Titel und Emittenten verteilt sind.
²
Bei kollektiven Kapitalanlagen und vergleichbaren ausländischen Produkten besteht aufgrund der verselbständigten Vermögenswerte kein Emittentenrisiko, weshalb dieser Schwellenwert auf diese Produkte nicht angewendet wird.